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Als spezialisierte Anlaufstelle bieten wir Ihnen umfassende Informationen und die Möglichkeit, unsere Beratungsdienste zum Hinweisgebermeldegesetz direkt zu buchen. Wir stehen für professionelle Beratung und gewährleisten die absolute Vertraulichkeit für Whistleblower.

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Seit über 50 Jahren stehen wir für rechtliche Expertise und Mandantennähe. Mit Teams in Koblenz, Bonn, Frankfurt und weiteren deutschen Städten bieten wir rechtliche Beratung auf höchstem Niveau. Als Betreiber von www.diehinweisgebermeldestelle.de sind wir Ihre Spezialisten für das Hinweisgeberschutzgesetz, wobei wir persönliches Engagement mit juristischer Präzision verbinden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihr Recht effektiv zu vertreten und zu schützen.

Rechtsberatung

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz, in Kraft seit dem 2. Juli 2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, stellt ein essentielles Frühwarnsystem dar und bietet Schutz für Whistleblower. Es verlangt die Einrichtung von Meldesystemen, die sowohl schriftliche als auch mündliche Berichte ermöglichen, und verpflichtet zur Bearbeitung eines Hinweises innerhalb von 7 Tagen. Unternehmen müssen über die ergriffenen Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten informieren und können bei Verstößen mit Bußgeldern bis zu 50.000 € rechnen.

Das Gesetz schützt effektiv die Identität der Hinweisgeber, empfiehlt jedoch die Möglichkeit zur anonymen Meldung. Die Entscheidung zwischen interner und externer Meldung liegt beim Hinweisgeber, wobei Unternehmen Anreize für interne Meldungen setzen sollten. Die EU-Richtlinie und das HinSchG zielen darauf ab, eine Kultur der Offenheit und Transparenz zu fördern, um Compliance zu verbessern und das Vertrauen in die Organisation zu stärken.

Wir sind eine spezialisierte Kanzlei für Compliance und Whistleblower-Schutz. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Ihr Unternehmen durch den komplexen Prozess der Gesetzeskonformität und schaffen Vertrauen und Sicherheit für Ihre Mitarbeiter.

FAQ

Grundlegendes zum HinSchG

Ab wann gilt das Hinweisgeberschutzgesetz für deutsche Unternehmen?
Welche Verpflichtungen entstehen durch das Hinweisgeberschutzgesetz?

Ab dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu implementieren, das es Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße sicher zu melden.

Welche Vorfälle sollen durch das Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden?

Das HinSchG zielt darauf ab, Meldungen über Verstöße gegen Compliance-Richtlinien, Korruption, Verletzungen von Wettbewerbsvorschriften und Umweltrichtlinien zu erleichtern. Der Anwendungsbereich umfasst EU-Recht sowie nationales Recht im Kontext von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im beruflichen Umfeld.

Umsetzung und Konsequenzen

Ist die Ermöglichung anonymer Meldungen laut (HinSchG)
für Unternehmen obligatorisch?

Eine interne Meldestelle ist eine Einrichtung innerhalb einer Organisation, bei der Mitarbeiter rechtswidrige Handlungen oder ethische Bedenken melden können. Sie ist verantwortlich für die Entgegennahme von Meldungen, die Durchführung von Untersuchungen und das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Organisation und ihrer Mitarbeiter.

Müssen Unternehmen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) anonyme Meldungen zulassen?

Das HinSchG schreibt keine Pflicht vor, anonyme Meldungen zu ermöglichen, empfiehlt aber, dass Unternehmen dies tun sollten. Anonymität kann den Schutz der Hinweisgeber verbessern und die Hemmschwelle zur Meldung von Missständen senken.

Welche Konsequenzen drohen Unternehmen bei Nichtbefolgung des Hinweisgeberschutzgesetzes?

Unternehmen, die kein konformes Hinweisgebersystem implementieren, können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € belegt werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die andere Anforderungen des Gesetzes, wie die vertrauliche Behandlung von Meldungen, nicht einhalten.

Wer wir sind

Ihr Partner für rechtliche Beratung

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt effektiv Personen, die Missstände in Unternehmen aufdecken. Diese Hinweisgeber, oft als Whistleblower bezeichnet, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Gesetzesverstößen. Unser Ziel ist es, die negative Wahrnehmung von Whistleblowing zu ändern und Unternehmen bei der Umsetzung des HinSchG zu unterstützen. Wir helfen bei der Einführung interner Meldestellen und stellen sicher, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Nachteilen oder Kündigung Missstände melden können. Beachten Unternehmen die Vorgaben des HinSchG nicht, drohen Bußgelder
bis zu 50.000 €.

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