Benötigen Sie Expertenrat zum Hinweisgeberchutzgesetz (HinSchG)?
Vertrauen. Effizienz. Verlässlichkeit
Als spezialisierte Anlaufstelle bieten wir Ihnen umfassende Informationen und die Möglichkeit, unsere Beratungsdienste zum Hinweisgebermeldegesetz direkt zu buchen. Wir stehen für professionelle Beratung und gewährleisten die absolute Vertraulichkeit für Whistleblower.
BuchenUntersuchung
Unsere Fachleute führen gründliche Untersuchungen durch, um sicherzustellen, dass jeder Hinweis sorgfältig und gemäß den gesetzlichen Anforderungen behandelt wird.Fallbearbeitung
Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass alle gemeldeten Fälle mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität abgewickelt werden. Wir sind für Sie da.Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz, in Kraft seit dem 2. Juli 2023 für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, stellt ein essentielles Frühwarnsystem dar und bietet Schutz für Whistleblower. Es verlangt die Einrichtung von Meldesystemen, die sowohl schriftliche als auch mündliche Berichte ermöglichen, und verpflichtet zur Bearbeitung eines Hinweises innerhalb von 7 Tagen. Unternehmen müssen über die ergriffenen Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten informieren und können bei Verstößen mit Bußgeldern bis zu 50.000 € rechnen.
Das Gesetz schützt effektiv die Identität der Hinweisgeber, empfiehlt jedoch die Möglichkeit zur anonymen Meldung. Die Entscheidung zwischen interner und externer Meldung liegt beim Hinweisgeber, wobei Unternehmen Anreize für interne Meldungen setzen sollten. Die EU-Richtlinie und das HinSchG zielen darauf ab, eine Kultur der Offenheit und Transparenz zu fördern, um Compliance zu verbessern und das Vertrauen in die Organisation zu stärken.
Wir sind eine spezialisierte Kanzlei für Compliance und Whistleblower-Schutz. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Ihr Unternehmen durch den komplexen Prozess der Gesetzeskonformität und schaffen Vertrauen und Sicherheit für Ihre Mitarbeiter.
FAQ
Grundlegendes zum HinSchG
Ab dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem zu implementieren, das es Mitarbeitern ermöglicht, Verstöße sicher zu melden.
Das HinSchG zielt darauf ab, Meldungen über Verstöße gegen Compliance-Richtlinien, Korruption, Verletzungen von Wettbewerbsvorschriften und Umweltrichtlinien zu erleichtern. Der Anwendungsbereich umfasst EU-Recht sowie nationales Recht im Kontext von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im beruflichen Umfeld.
Umsetzung und Konsequenzen
für Unternehmen obligatorisch?
Eine interne Meldestelle ist eine Einrichtung innerhalb einer Organisation, bei der Mitarbeiter rechtswidrige Handlungen oder ethische Bedenken melden können. Sie ist verantwortlich für die Entgegennahme von Meldungen, die Durchführung von Untersuchungen und das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der Organisation und ihrer Mitarbeiter.
Das HinSchG schreibt keine Pflicht vor, anonyme Meldungen zu ermöglichen, empfiehlt aber, dass Unternehmen dies tun sollten. Anonymität kann den Schutz der Hinweisgeber verbessern und die Hemmschwelle zur Meldung von Missständen senken.
Unternehmen, die kein konformes Hinweisgebersystem implementieren, können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € belegt werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die andere Anforderungen des Gesetzes, wie die vertrauliche Behandlung von Meldungen, nicht einhalten.
Ihr Partner für rechtliche Beratung
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt effektiv Personen, die Missstände in Unternehmen aufdecken. Diese Hinweisgeber, oft als Whistleblower bezeichnet, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung von Gesetzesverstößen. Unser Ziel ist es, die negative Wahrnehmung von Whistleblowing zu ändern und Unternehmen bei der Umsetzung des HinSchG zu unterstützen. Wir helfen bei der Einführung interner Meldestellen und stellen sicher, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Nachteilen oder Kündigung Missstände melden können. Beachten Unternehmen die Vorgaben des HinSchG nicht, drohen Bußgelder
bis zu 50.000 €.
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Referenzen
Zuverlässige Rechtsberatung
In einer Zeit, in der wir dringend kompetente Rechtsberatung benötigten, hat uns die Kanzlei mit Schnelligkeit und Präzision unterstützt. Ihre Expertise im Hinweisgeberschutzgesetz war unerlässlich
Martina, TechStartUp GmbH
Professioneller Whistleblower-Schutz
Das Team hat uns bei der Implementierung eines Whistleblower-Systems hervorragend beraten. Ihr Ansatz war sowohl gründlich als auch einfühlsam.
Stefan, Innovate AG
Exzellenter Service
Die detaillierte Beratung und maßgeschneiderten Lösungen haben uns geholfen, unser Unternehmen an das HinSchG anzupassen. Wir sind beeindruckt von der Fachkompetenz und dem Engagement.
Anja, Biotech Solutions
Klare und verständliche Beratung
Die komplexe Materie des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde uns klar und verständlich vermittelt. Wir fühlen uns jetzt sicherer im Umgang mit internen Meldungen.
Timo, Finanzdienstleistungen Müller